Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LYNX Media Systems GmbH

 

§1 Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeglicher Vertragsverhältnisse zwischen der LYNX Media Systems GmbH (nachfolgend LYNX genannt) und sämtlichen Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber:in genannt), die Waren-, Sach- und Dienst-leistungen von LYNX in Anspruch nehmen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

 

1. Die Angebote von LYNX sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht vor Beginn der Lieferung von Waren oder Erbringung von Sach- und Dienstleistungen der LYNX ein Festpreis vereinbart worden ist bzw. dies im Angebot anders definiert ist. Auftragserteilungen bedürfen stets der Schriftform (Fax oder Brief).

2. Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, sowie sonstige Darstellungen und Angaben in Vertrags- oder Angebots-unterlagen, sind stets nur annähernd maßgebend. Änderungen aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder technischer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten.

 

§3 Urheberrecht

 

1. Jeder an LYNX erteilte Auftrag ist ein Urheber-Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Design-Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten der §2 und §§31f UrhG in Verbindung mit den Werkvertrags-bestimmungen des BGB.

2. Für Entwürfe, Konzepte und Werkzeichnungen, sowie für Prototypen und Modelle als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrecht, sofern nicht die LYNX zustimmt und hierfür das Honorar vom Auftraggeber entrichtet ist. Die Bestimmungen des Urheberrechtes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Gemäß §1 der UrhG dürfen alle Unterlagen aus-schließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Art von Nachahmung (auch in Teilen oder Details), Auswertung durch Dritte, Veröffentlichungen, Vervielfältigungen, zweckentfremdete Nutzung sind unzulässig und unterliegen sowohl der Zustimmungspflicht des Urhebers als auch der Honorarpflicht.

4. LYNX bleibt uneingeschränkt des Nutzungsrechtes des Auftraggebers zur Nutzung der Unterlagen berechtigt. Mit Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle ihm ausgehändigten Unterlagen unverzüglich, unaufgefordert und unbeschadet an LYNX zurückzugeben.

5. Im Falle der Zuwiderhandlung behält LYNX sich  Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber vor.

6. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Damit räumt LYNX in der Regel zugleich das einfache Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 2 UrhG ein.

7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht, es sei denn sie wurden schriftlich vorab vereinbart.

 

§4 Preise, Vergütungen und Reisekosten

 

1. Sämtliche von LYNX genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat LYNX Anspruch auf gesonderte Vergütung. LYNX muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber schriftlich ankündigen, bevor LYNX mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.

3. Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Übersteigt die auszuführende oder ausgeführte Leistung den Umfang des zugrunde liegenden Auftrags um mehr als 10%, so ist die Vergütung im gleichen Umfang zu erhöhen.

4.  Leistungen, die LYNX ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Eine Vergütung steht LYNX jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht LYNX auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprechen und ihm vor Beginn angezeigt werden.

5. Stellt LYNX im Einverständnis mit dem Auftraggeber einen oder mehrere Entwürfe für eine konkret beauftragte gestalterische oder konzeptionelle Leistung her, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes auch dann verpflichtet, wenn er nach Kenntnis der Entwürfe von LYNX vom Auftrag zurücktritt. Die ersparte Leistung wird angerechnet.

6. Reisekosten rechnet LYNX stets nach Aufwand ab. Flugreisen innerhalb Europas erfolgen mit in der Economy Class, Interkontinentalflüge hingegen in der Business Class. LYNX behält sich das Recht vor, bei Flugreisen auf Angebote von Billigfluganbieter zu verzichten. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Pkw-Fahrtkosten werden mit 0,35 € netto pro gefahrenem Kilometer berechnet.

 

§5 Stornierung durch den Auftraggeber

 

Der Auftraggeber hat bei Mietgeschäften das Recht, den Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Produktionsbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 60% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 20 Wochen vor Produktionsbeginn storniert wird, 75%, wenn spätestens 12 Wochen vorab storniert wird und 90%, wenn 2 Wochen vorab storniert wird. Kündigt der Auftraggeber weniger als zwei Wochen vor Produktionsbeginn, ist die vereinbare Auftragssumme in voller Höhe sofort fällig. Maßgebend ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LYNX. Eine Stornierung bei Projektgeschäften, insbesondere Installations- und Verkaufsgeschäften die eine Anfertigung von Sonderkonstruktionen beinhalten ist nicht möglich und die gesamte Auftragssumme unmittelbar zur Zahlung fällig, sofern mit der Konstruktionsplanung und / oder der Materialbeschaffung seitens LYNX nachweislich begonnen wurde.

 

§6 Zahlung und Aufrechnungsverbot

 

1. Grundsätzlich sind Zahlungen des Auftraggebers ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und an LYNX zu zahlen.

2. Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit von LYNX bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen solcher Gegenansprüche.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

 

1. Die von LYNX gelieferten und eingebauten Produkte unterliegen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber dem verlängerten Eigentumsvorbehalt von LYNX.

Eigenständige Veränderungen der von LYNX gelieferten Produkte erfolgt stets für LYNX. Für Fälle, in denen das Eigentum von LYNX durch Verbindung mit anderen nicht LYNX gehörenden Gegenständen erlöschen würde, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen neuen Sache im Verhältnis oder Vermischung, auf LYNX übergeht.

2. An Entwürfen und Werkzeichnungen, sowie Mustern und Modellen, aber auch Konzepten von LYNX werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.  

3. Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Produkte geschehen auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.

 

§8 Gewährleistung

 

1. Für alle Neugeräte gibt LYNX eine Garantie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für Gebrauchtgeräte übernimmt LYNX keinerlei Garantie, es sei denn, sie ist ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart. Sofern Mängel auftreten, kann der Auftraggeber zunächst – nach Wahl von LYNX – kostenlose Nachbesserung oder Ersatz-lieferung (Nacherfüllung) verlangen, wobei entstehende Transportkosten zu seinen Lasten gehen. Bleiben drei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen erfolglos, kann nach Wahl des Auftraggebers gemindert oder gewandelt werden. 

2. Für zum vereinbarten Lieferumfang gehörende Produkte und Komponenten, die nicht von LYNX hergestellt wurden, sowie für Verbrauchs- und Verschleißteile übernimmt LYNX keine Garantie.

3. Ist ein wesentlicher Mangel, welcher die Gebrauchs-fähigkeit des Gesamten erheblich beeinflusst, auf ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, haftet LYNX nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen, so ist LYNX von der Gewährleistung frei.

5. Bauplanerische Vorleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Insofern übernimmt LYNX keinerlei Haftung für daraus resultierende Ansprüche.

6. Bei Geräteeinrichtungen gilt, sofern nicht anders vorab vereinbart: LYNX nimmt eine einmalige Einrichtung vor. Bei Software- und Firmware Updates, insbesondere hestellerseitig, erlischt die Gewährleistung auf die Programmierung.

 

§9 Schadenersatz und Haftungsausschlüsse

 

1. Steht LYNX gegen den Auftraggeber ein Schadens-ersatzanspruch zu, kann dieser pauschal mit 25% des vereinbarten Lieferpreises ohne Nachweis als Entschädigung geltend gemacht werden, sofern nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. LYNX ist des Weiteren berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

2. Im Schadensfall uneingeschränkter Haftungsaus-schluss gilt für die Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, so für Schadenserdsatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden, ausgenommen vom Haftungs-ausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von LYNX beruht und Schadens-ersatzansprüche wegen Fehlern einer ausdrücklichen, schriftlichen zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von LYNX ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten und freien Mitarbeiter von LYNX.

3. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Verzugsschäden beträgt höchstens für jede volle Woche des Verzuges ein Prozent, insgesamt jedoch höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich benutzt werden kann.

4. Eine Haftung von LYNX ohne Verschulden für Rechts-mängel wegen des Bestehens von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen.

5. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der  Auftraggeber, dass er von LYNX angemietete Gegenstände ausreichend in Höhe des Neupreises gegen Feuer- und Elementarschäden, sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert. Bei Diebstahl ist der Auftraggeber verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen, einen Polizeibericht erstellen zu lassen und diesen LYNX unaufgefordert zukommen zu lassen.

 

§10 Leistungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

1. LYNX ist der jeweilige Versandort, für sonstige Leistungen von LYNX und für Zahlungen des Auftraggebers gilt die Hansestadt Hamburg als Erfüllungsort.

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittel oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist die Hansestadt Hamburg.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts-bedingung unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.

 

 

Fassung vom 30. Juli 2023

 

 

 

LYNX Media Systems GmbH

 

Harkortstraße 79

22765 Hamburg-Altona

 

Telefon  +49(0)40-3602393-0

Telefax  +49(0)40-3602393-1

E-Mail  info@lynxmedia.de

Web  www.lynxmedia.de

 

HRB 166726

Amtsgericht Hamburg


Geschäftsführung:
Markus M. Haupt, Miriam Ilse, Frank Wagner