Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der LYNX Media Systems GmbH
§1
Geltungsbereich
Die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeglicher
Vertragsverhältnisse zwischen der LYNX Media Systems GmbH (nachfolgend LYNX
genannt) und sämtlichen Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber:in genannt),
die Waren-, Sach- und Dienst-leistungen von LYNX in Anspruch nehmen. Etwaigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen.
§2
Angebot und Vertragsabschluss
1.
Die Angebote von LYNX sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht vor Beginn
der Lieferung von Waren oder Erbringung von Sach- und Dienstleistungen der LYNX
ein Festpreis vereinbart worden ist bzw. dies im Angebot anders definiert ist.
Auftragserteilungen bedürfen stets der Schriftform (Fax oder Brief).
2.
Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, sowie sonstige Darstellungen und Angaben in
Vertrags- oder Angebots-unterlagen, sind stets nur annähernd maßgebend.
Änderungen aufgrund von rechtlichen Bestimmungen oder technischer
Weiterentwicklung bleiben vorbehalten.
§3
Urheberrecht
1.
Jeder an LYNX erteilte Auftrag ist ein Urheber-Werkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an Design-Werkleistungen gerichtet ist. Es
gelten der §2 und §§31f UrhG in Verbindung mit den Werkvertrags-bestimmungen
des BGB.
2.
Für Entwürfe, Konzepte und Werkzeichnungen, sowie für Prototypen und Modelle
als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrecht, sofern nicht die LYNX
zustimmt und hierfür das Honorar vom Auftraggeber entrichtet ist. Die
Bestimmungen des Urheberrechtes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.
Gemäß §1 der UrhG dürfen alle Unterlagen aus-schließlich der Urheberbezeichnung
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Art von Nachahmung
(auch in Teilen oder Details), Auswertung durch Dritte, Veröffentlichungen,
Vervielfältigungen, zweckentfremdete Nutzung sind unzulässig und unterliegen
sowohl der Zustimmungspflicht des Urhebers als auch der Honorarpflicht.
4.
LYNX bleibt uneingeschränkt des Nutzungsrechtes des Auftraggebers zur Nutzung
der Unterlagen berechtigt. Mit Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet,
alle ihm ausgehändigten Unterlagen unverzüglich, unaufgefordert und unbeschadet
an LYNX zurückzugeben.
5.
Im Falle der Zuwiderhandlung behält LYNX sich
Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber vor.
6.
Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die
Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Damit räumt LYNX in der Regel
zugleich das einfache Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 2 UrhG ein.
7.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein
Mit-Urheberrecht, es sei denn sie wurden schriftlich vorab vereinbart.
§4
Preise, Vergütungen und Reisekosten
1.
Sämtliche von LYNX genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat LYNX Anspruch
auf gesonderte Vergütung. LYNX muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber
schriftlich ankündigen, bevor LYNX mit der Ausführung der Leistung beginnt. Die
Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie
ist vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
3.
Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die
Vergütung unverändert. Übersteigt die auszuführende oder ausgeführte Leistung
den Umfang des zugrunde liegenden Auftrags um mehr als 10%, so ist die
Vergütung im gleichen Umfang zu erhöhen.
4. Leistungen, die LYNX ohne Auftrag oder unter
eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Eine
Vergütung steht LYNX jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen
nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht LYNX auch zu, wenn die Leistungen
für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des
Auftraggebers entsprechen und ihm vor Beginn angezeigt werden.
5.
Stellt LYNX im Einverständnis mit dem Auftraggeber einen oder mehrere Entwürfe
für eine konkret beauftragte gestalterische oder konzeptionelle Leistung her,
so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes auch dann
verpflichtet, wenn er nach Kenntnis der Entwürfe von LYNX vom Auftrag zurücktritt.
Die ersparte Leistung wird angerechnet.
6.
Reisekosten rechnet LYNX stets nach Aufwand ab. Flugreisen innerhalb Europas
erfolgen mit in der Economy Class, Interkontinentalflüge hingegen in der
Business Class. LYNX behält sich das Recht vor, bei Flugreisen auf Angebote von
Billigfluganbieter zu verzichten. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse.
Pkw-Fahrtkosten werden mit 0,35 € netto pro gefahrenem Kilometer berechnet.
§5
Stornierung durch den Auftraggeber
Der
Auftraggeber hat bei Mietgeschäften das Recht, den Vertrag bis spätestens 3
Tage vor Produktionsbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer
Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig
und beträgt 30% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 30 Tage vor
Produktionsbeginn storniert wird, 50%, wenn spätestens 10 Tage vorab storniert
wird und 75%, wenn 3 Tage vorab storniert wird. Kündigt der Auftraggeber
weniger als drei Tage vor Produktionsbeginn, ist die vereinbare Auftragssumme
in voller Höhe sofort fällig. Maßgebend ist der Zugang des Kündigungsschreibens
bei LYNX. Eine Stornierung bei Projektgeschäften, insbesondere Installations-
und Verkaufsgeschäften die eine Anfertigung von Sonderkonstruktionen beinhalten
sind nicht möglich und die gesamte Auftragssumme unmittelbar zur Zahlung fällig,
sofern mit der Konstruktionsplanung und / oder der Materialbeschaffung seitens
LYNX nachweislich begonnen wurde.
§6
Zahlung und Aufrechnungsverbot
1.
Grundsätzlich sind Zahlungen des Auftraggebers ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum fällig und an LYNX zu zahlen.
2.
Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit von LYNX bestrittenen oder nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen solcher Gegenansprüche.
§7
Eigentumsvorbehalt
1.
Die von LYNX gelieferten und eingebauten Produkte unterliegen bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit
dem Auftraggeber dem verlängerten Eigentumsvorbehalt von LYNX.
Eigenständige
Veränderungen der von LYNX gelieferten Produkte erfolgt stets für LYNX. Für
Fälle, in denen das Eigentum von LYNX durch Verbindung mit anderen nicht LYNX
gehörenden Gegenständen erlöschen würde, wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen neuen Sache im
Verhältnis oder Vermischung, auf LYNX übergeht.
2.
An Entwürfen und Werkzeichnungen, sowie Mustern und Modellen, aber auch
Konzepten von LYNX werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte
übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde.
3.
Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Produkte geschehen auf Gefahr und für
die Rechnung des Auftraggebers.
§8
Gewährleistung
1.
Für alle Neugeräte gibt LYNX eine Garantie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Gebrauchtgeräte übernimmt LYNX keinerlei Garantie, es sei denn, sie ist
ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart. Sofern Mängel auftreten, kann der
Auftraggeber zunächst – nach Wahl von LYNX – kostenlose Nachbesserung oder
Ersatz-lieferung (Nacherfüllung) verlangen, wobei entstehende Transportkosten
zu seinen Lasten gehen. Bleiben drei Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen
erfolglos, kann nach Wahl des Auftraggebers gemindert oder gewandelt
werden.
2.
Für zum vereinbarten Lieferumfang gehörende Produkte und Komponenten, die nicht
von LYNX hergestellt wurden, sowie für Verbrauchs- und Verschleißteile
übernimmt LYNX keine Garantie.
3.
Ist ein wesentlicher Mangel, welcher die Gebrauchs-fähigkeit des Gesamten
erheblich beeinflusst, auf ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen, haftet LYNX nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.
Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnung des
Auftraggebers zurückzuführen, so ist LYNX von der Gewährleistung frei.
5.
Bauplanerische Vorleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Insofern
übernimmt LYNX keinerlei Haftung für daraus resultierende Ansprüche.
§9 Schadenersatz und
Haftungsausschlüsse
1.
Steht LYNX gegen den Auftraggeber ein Schadens-ersatzanspruch zu, kann dieser
pauschal mit 25% des vereinbarten Lieferpreises ohne Nachweis als Entschädigung
geltend gemacht werden, sofern nicht nachweislich nur ein geringerer Schaden
entstanden ist. LYNX ist des Weiteren berechtigt, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen.
2.
Im Schadensfall uneingeschränkter Haftungsaus-schluss gilt für die
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, so für Schadenserdsatzansprüche aus
Unmöglichkeiten der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt
für jegliche Art von Folgeschäden, ausgenommen vom Haftungs-ausschluss sind solche
Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem
Handeln von LYNX beruht und Schadens-ersatzansprüche wegen Fehlern einer
ausdrücklichen, schriftlichen zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von
LYNX ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
angestellten und freien Mitarbeiter von LYNX.
3.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Verzugsschäden beträgt höchstens
für jede volle Woche des Verzuges ein Prozent, insgesamt jedoch höchstens 5%
vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig oder zweckdienlich benutzt werden kann.
4.
Eine Haftung von LYNX ohne Verschulden für Rechts-mängel wegen des Bestehens
von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen.
5.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der
Auftraggeber, dass er von LYNX angemietete Gegenstände ausreichend in
Höhe des Neupreises gegen Feuer- und Elementarschäden, sowie gegen Beschädigung
und Diebstahl versichert. Bei Diebstahl ist der Auftraggeber verpflichtet,
Anzeige bei der Polizei zu machen, einen Polizeibericht erstellen zu lassen und
diesen LYNX unaufgefordert zukommen zu lassen.
§10 Leistungsort,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.
LYNX ist der jeweilige Versandort, für sonstige Leistungen von LYNX und für
Zahlungen des Auftraggebers gilt die Hansestadt Hamburg als Erfüllungsort.
2.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittel oder unmittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist die Hansestadt Hamburg.
3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts-bedingung unwirksam sein, so
bleiben alle übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam (Salvatorische Klausel).
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.
Fassung
vom 30. Juli 2021
LYNX
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